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Inobhutnahme

Unsere Inobhutnahme ist eine Maßnahme nach §42 / §42a des VIII Sozialgesetzbuch. Unsere Plätze der Inobhutnahme gliedern sich in zwei Teile. Wir verfügen zum einen über eine Inobhutnahmegruppe für Kinder von 6 bis 14 Jahren und desweiteren über fünf Plätze, angegliedert an unterschiedliche Regelgruppen. Damit können wir Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren ein differenziertes Angebot offerieren. Weiterhin hat dieses Konzept z.B. auch den Vorteil, die jungen Menschen passgenauer zuordnen zu können und beispielsweise Mädchen bei Bedarf in einer reinen Mädchenwohngruppe Inobhut zu nehmen. Bei dieser Maßnahme geht es in erster Linie um Schutz und Geborgenheit für die jungen Menschen. Auch hier versuchen wir schnell über unser Beziehungsangebot das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen. Natürlich werden die jungen Menschen emotional, medizinisch und in allen pragmatisch zu erledigenden Angelegenheiten umfangreich und angemessen versorgt. Auch die Schulsituation wird besprochen und geklärt.

Wir arbeiten sehr schnell an einer Perspektivklärung für das Kind oder den Jugendlichen. Dazu kann eine umfangreichere Diagnostik nötig sein und auch viele Gespräche mit beteiligten Personen. Wir offerieren dem zuständigen Jugendamt oder dem Familiengericht unsere Empfehlungen für das jeweilige Kind oder Jugendlichen. Auch gibt es einen ausführlichen Abschlussbericht für die Jugendämter.

Weiterhin führen wir im Rahmen von Inobhutnahmen auch Clearings für unbegleitete Minderjährige Ausländer:innen durch. Im Rahmen dessen werden Vorgaben nach §42a im Auftrag des Jugendamtes bearbeitet. Teil dessen ist ein umfangreicher Clearingbericht.

Auch wenn die Maßnahme aus guten Gründen nicht auf Dauer ausgelegt sein muss, ist es uns wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen sich bei uns wohl fühlen können.

Auskünfte

durch eine Bereichsleitung erfahren Sie über

unser Sekretariat unter Tel.: 02223 703 0